Frage 83 von 125

Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?

Antworten:

Richtig

Grundsätzlich immer

Richtig

Nach Ausnahmeregelung bei Vorliegen bedenklicher Merkmale

Richtig

Wenn das Wild für den Wildhandel bestimmt ist