Frage 83 von 125
Wann muss ein Stück Schalenwild zur Fleischuntersuchung angemeldet werden?
Antworten:
Grundsätzlich immer
Nach Ausnahmeregelung bei Vorliegen bedenklicher Merkmale
Wenn das Wild für den Wildhandel bestimmt ist
Grundsätzlich immer
Nach Ausnahmeregelung bei Vorliegen bedenklicher Merkmale
Wenn das Wild für den Wildhandel bestimmt ist