Frage 21 von 125
Wann hat sich bei der Treibjagd ein Schütze mit seinem Nachbarn zu verständigen?
Antworten:
Nach Einnehmen des Standes
Während des Treibens alle 30 Minuten
Vor Verlassen des Standes nach dem Abblasen
Nach Einnehmen des Standes
Während des Treibens alle 30 Minuten
Vor Verlassen des Standes nach dem Abblasen