Frage 44 von 125
Müssen Lebendfangfallen verblendet werden?
Antworten:
Ja, wegen Diebstahlgefahr
Ja, wegen Gefahr für die Bevölkerung
Ja, wenn ansonsten das gefangene Tier sich nicht im Dunkeln befinden würde
Ja, wegen Diebstahlgefahr
Ja, wegen Gefahr für die Bevölkerung
Ja, wenn ansonsten das gefangene Tier sich nicht im Dunkeln befinden würde