Frage 38 von 125
In welcher Zeit dürfen Wildkaninchen im befriedeten Bezirk gefangen oder getötet werden?
Antworten:
Nie
Vom 1.10.-31.1.
Jederzeit unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften
Nie
Vom 1.10.-31.1.
Jederzeit unter Beachtung der jagd- und tierschutzrechtlichen Vorschriften