Frage 68 von 125
Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?
Antworten:
Führende Bachen, deren Frischlinge noch gestreift sind, müssen grundsätzlich geschont werden
Leitbachen dürfen grundsätzlich im November-Dezember erlegt werden
Leitbachen dürfen im Winter erlegt werden, wenn die Frischlinge die Streifen verloren haben