Frage 68 von 125

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Antworten:

Richtig

Führende Bachen, deren Frischlinge noch gestreift sind, müssen grundsätzlich geschont werden

Falsch

Leitbachen dürfen grundsätzlich im November-Dezember erlegt werden

Richtig

Leitbachen dürfen im Winter erlegt werden, wenn die Frischlinge die Streifen verloren haben