Frage 339 von 576

Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Doppelflinte?

Antworten:

Richtig

Einzelladerwaffen

Ja, eine Doppelflinte zählt im Sinne des Waffengesetzes zu den Einzelladerwaffen. Obwohl die Doppelflinte zwei Läufe hat, handelt es sich um eine Einzelladerwaffe, weil jeder Lauf einzeln manuell geladen werden muss. Nach dem Abfeuern der Schüsse muss die Waffe wieder geöffnet und die Patronen manuell nachgeladen werden, bevor weitere Schüsse abgegeben werden können.

Falsch

Repetierwaffen

Falsch

halbautomatische Waffen