Wo dürfen Sie mit Druckluftwaffen, die das Zeichen „F im Fünfeck“ tragen, schießen?
Antworten:
In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können.
Schießen im eigenen eingezäunten Garten ist erlaubt, sofern sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können. Dies bedeutet, dass der Bereich ausreichend gesichert sein muss, um eine Gefährdung Dritter zu verhindern.
In einem verlassenen Steinbruch (kein Geschoss kann das Gelände verlassen).
Nur auf zugelassenen Schießständen.
Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.
Schießen im eigenen Keller ist ebenfalls erlaubt, wenn dabei keine Personen gefährdet werden. Der Schießbetrieb muss so organisiert sein, dass die Sicherheit für alle Anwesenden gewährleistet ist und keine Geschosse unkontrolliert abprallen oder den Raum verlassen können.