Frage 1 von 576

Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?

Antworten:

Falsch

Jede Person

Richtig

Der Jagdausübungsberechtigte

Die Abwurfstangen dürfen nur von dem Jagdausübungsberechtigten gesammelt werden. Werden sie von anderen Personen gesammelt, gilt dies als Wilderei.

Falsch

Der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stange gefunden wird