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Wer darf sich in einem Gemeinschaftsjagdrevier Abwurfstangen aneignen?
Antworten:
Jede Person
Der Jagdausübungsberechtigte
Die Abwurfstangen dürfen nur von dem Jagdausübungsberechtigten gesammelt werden. Werden sie von anderen Personen gesammelt, gilt dies als Wilderei.
Der Eigentümer eines unbefriedeten Waldgrundstücks, auf dem die Stange gefunden wird
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