Frage 8 von 576
Wem gehören die sich in Freiheit befindlichen wildlebenden Tiere?
Antworten:
dem Jagdausübungsberechtigten
dem Grundstückseigentümer
niemandem
In Deutschland gehören wildlebende Tiere, die sich in Freiheit befinden, grundsätzlich niemandem. Dies liegt daran, dass wildlebende Tiere als Teil des öffentlichen und natürlichen Erbes betrachtet werden.