Frage 8 von 576

Wem gehören die sich in Freiheit befindlichen wildlebenden Tiere?

Antworten:

Falsch

dem Jagdausübungsberechtigten

Falsch

dem Grundstückseigentümer

Richtig

niemandem

In Deutschland gehören wildlebende Tiere, die sich in Freiheit befinden, grundsätzlich niemandem. Dies liegt daran, dass wildlebende Tiere als Teil des öffentlichen und natürlichen Erbes betrachtet werden.