Frage 314 von 576
Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?
Antworten:
Samuraischwert
feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm
Vorderschaftrepetierflinte mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft
Ja, eine Vorderschaftrepetierflinte (auch als "Pumpgun" bekannt) mit einem Pistolengriff statt Hinterschaft ist in Deutschland eine verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Nach dem deutschen Waffengesetz (§ 2 Abs. 3 WaffG) und der zugehörigen Waffenverbotsliste sind bestimmte Varianten von Vorderschaftrepetierflinten, insbesondere solche ohne Schulterstütze oder mit einem Pistolengriff anstelle eines Hinterschafts, verboten, da sie als besonders gefährlich und nicht zur jagdlichen oder sportlichen Nutzung geeignet eingestuft werden.