Frage 241 von 576
Welche Wildart darf (ohne Ausnahmegenehmigung) nicht mit der Falle bejagt werden?
Antworten:
Rabenkrähe
Die Rabenkrähe darf nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit der Falle bejagt werden. In Niedersachsen ist die Fallenjagd auf die Rabenkrähe generell nicht erlaubt, da bestimmte Vogelarten, insbesondere geschützte Arten, unter speziellen Schutzregelungen stehen.
Marderhund
Baummarder