Frage 241 von 576

Welche Wildart darf (ohne Ausnahmegenehmigung) nicht mit der Falle bejagt werden?

Antworten:

Richtig

Rabenkrähe

Die Rabenkrähe darf nicht ohne Ausnahmegenehmigung mit der Falle bejagt werden. In Niedersachsen ist die Fallenjagd auf die Rabenkrähe generell nicht erlaubt, da bestimmte Vogelarten, insbesondere geschützte Arten, unter speziellen Schutzregelungen stehen.

Falsch

Marderhund

Falsch

Baummarder