Frage 31 von 576

Welche Tierart unterliegt nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz dem Jagdrecht?

Antworten:

Richtig

Waschbär

Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz unterliegen sowohl der Waschbär als auch der Mink dem Jagdrecht. Waschbär (Procyon lotor): Der Waschbär gilt als invasive Art und unterliegt dem Jagdrecht in Niedersachsen. Es gibt keine Schonzeit, was bedeutet, dass er ganzjährig bejagt werden darf. Mink (Neovison vison): Auch der Amerikanische Nerz (Mink) unterliegt dem Jagdrecht in Niedersachsen, ebenfalls ohne Schonzeit, da er als invasive Art angesehen wird. Beide Arten dürfen somit in Niedersachsen ganzjährig bejagt werden.

Falsch

Bisam

Falsch

Wanderratte

Richtig

Mink

Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz unterliegen sowohl der Waschbär als auch der Mink dem Jagdrecht. Waschbär (Procyon lotor): Der Waschbär gilt als invasive Art und unterliegt dem Jagdrecht in Niedersachsen. Es gibt keine Schonzeit, was bedeutet, dass er ganzjährig bejagt werden darf. Mink (Neovison vison): Auch der Amerikanische Nerz (Mink) unterliegt dem Jagdrecht in Niedersachsen, ebenfalls ohne Schonzeit, da er als invasive Art angesehen wird. Beide Arten dürfen somit in Niedersachsen ganzjährig bejagt werden.