Frage 345 von 576

Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?

Antworten:

Richtig

Patronenmunition

Patronenmunition: Dies ist die gebräuchlichste Art von Munition und besteht aus einer Patrone, die aus einem Geschoss, einer Hülse, einem Treibmittel (Pulver) und einem Zündhütchen besteht. Patronenmunition ist klar durch das Waffengesetz geregelt und erfasst.

Richtig

hülsenlose Munition

Hülsenlose Munition: Diese Art von Munition verzichtet auf die klassische Hülse und integriert das Treibmittel direkt um das Geschoss. Auch hülsenlose Munition fällt unter das Waffengesetz und wird entsprechend reguliert.

Falsch

Munition für Druckluftgewehre im Kaliber 4,5 mm