Frage 345 von 576
Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?
Antworten:
Patronenmunition
Patronenmunition: Dies ist die gebräuchlichste Art von Munition und besteht aus einer Patrone, die aus einem Geschoss, einer Hülse, einem Treibmittel (Pulver) und einem Zündhütchen besteht. Patronenmunition ist klar durch das Waffengesetz geregelt und erfasst.
hülsenlose Munition
Hülsenlose Munition: Diese Art von Munition verzichtet auf die klassische Hülse und integriert das Treibmittel direkt um das Geschoss. Auch hülsenlose Munition fällt unter das Waffengesetz und wird entsprechend reguliert.
Munition für Druckluftgewehre im Kaliber 4,5 mm