Frage 379 von 576

Welche der nebenstehenden Kennzeichen sind nicht auf einer waffenbesitzkartenpflichtigen Schusswaffe zu finden?

Antworten:

Richtig

„PTB im Kreis“

Dieses Zeichen steht für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und wird auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen angebracht, die frei erhältlich sind (im Rahmen der Vorgaben des Waffengesetzes) und keine Waffenbesitzkarte erfordern. Diese Kennzeichnung zeigt an, dass die Waffe nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft und zugelassen wurde. Waffenbesitzkartenpflichtige Schusswaffen tragen dieses Zeichen nicht, da es sich um ein Kennzeichen für nicht-tödliche Waffen handelt.

Falsch

„Bundesadler“ mit dem darunter liegendem Buchstaben „N“

Richtig

„BKA lr2 in Raute“

Dieses Zeichen steht für eine Kennzeichnung des Bundeskriminalamts (BKA) und wird auf verbotenen Gegenständen oder solchen, die einer speziellen Ausnahmegenehmigung bedürfen, angebracht. Ein Beispiel hierfür sind bestimmte Arten von Elektroschockgeräten oder gefährliche Waffen, für die es spezielle rechtliche Vorschriften gibt. Dieses Zeichen wird nicht auf waffenbesitzkartenpflichtigen Schusswaffen verwendet.