Frage 183 von 576

Welche der nachgenannten Wildtiere dürfen in Niedersachsen mit Ausnahme des für die Aufzucht notwendigen Elterntieres ganzjährig bejagt werden?

Antworten:

Falsch

Fuchs

Falsch

Mauswiesel

Falsch

Rabenkrähe

Richtig

Frischling

Ja, in Niedersachsen dürfen Frischlinge (also junge Wildschweine) ganzjährig bejagt werden, mit Ausnahme des für die Aufzucht notwendigen Elterntieres (der führenden Bache). Dies dient der Regulierung der Wildschweinbestände, die aufgrund ihrer hohen Reproduktionsrate zu Problemen wie Wildschäden in der Landwirtschaft führen können. Die Schonung der führenden Bache gewährleistet, dass die Jungtiere die notwendige elterliche Fürsorge während der Aufzuchtzeit erhalten.