Frage 18 von 576
Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen in Niedersachsen nicht dem Jagdrecht?
Antworten:
Iltis
Biber
Der Biber unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Wanderfalke
Hohltaube
Kormoran
Der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Graureiher