Frage 122 von 576
Welche der nachgenannten heimischen Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne Erlaubnis nicht zur Nachtzeit erlegt werden?
Antworten:
Schwarzwild
Rotwild
Rotwild und Damwild ohne besondere Erlaubnis nicht zur Nachtzeit erlegt werden. Das Nachtjagdverbot gilt für viele heimische Wildarten, um das Wild vor unnötiger Beunruhigung und Beeinträchtigung des natürlichen Verhaltens zu schützen. Ausnahmen gibt es in der Regel nur für bestimmte Wildarten, wie Schwarzwild (Wildschweine)
Damwild
Fuchs
Feldhase
Möwen