Frage 534 von 576

Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Recht des Betretens der freien Natur?

Antworten:

Richtig

Skifahren

Solange es sich um erlaubte und zugängliche Flächen handelt, auf denen keine besonderen Einschränkungen bestehen.

Falsch

Aufstellen von Wohnwagen

Falsch

Zelten

Richtig

Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen

Das Sammeln von Pilzen und das Betreten des Waldes sind Teil des allgemein zugestandenen Rechts, die Natur zu genießen.