Frage 534 von 576
Welche der nachgenannten Betätigungen gehören zu dem jedermann zustehenden Recht des Betretens der freien Natur?
Antworten:
Skifahren
Solange es sich um erlaubte und zugängliche Flächen handelt, auf denen keine besonderen Einschränkungen bestehen.
Aufstellen von Wohnwagen
Zelten
Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen
Das Sammeln von Pilzen und das Betreten des Waldes sind Teil des allgemein zugestandenen Rechts, die Natur zu genießen.