Frage 324 von 576
Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?
Antworten:
Kurzwaffenpatronen mit Hohlspitzgeschossen
Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen
Diese Geschosse sind Munition, bei der der Treibspiegel beim Verlassen des Laufes abfällt und das Projektil auf sehr hohe Geschwindigkeiten beschleunigt. Solche Treibspiegelgeschosse sind nach dem Waffengesetz verboten, da sie eine erhöhte Durchschlagskraft und Reichweite besitzen, was sie für den zivilen Einsatz gefährlich macht.
Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen
Leuchtspurgeschosse hinterlassen eine sichtbare Spur und sind im zivilen Bereich ebenfalls verboten. Sie können aufgrund ihrer Leuchtspur zu gefährlichen Situationen führen, insbesondere weil sie oft Brandgefahr mit sich bringen.