Frage 322 von 576
Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?
Antworten:
Schalldämpfer
Bajonette für Langwaffen
für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer
Ja, gemäß dem deutschen Waffengesetz sind für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer verbotene Gegenstände. Zielscheinwerfer, die an Schusswaffen montiert werden können, dienen dazu, das Zielen bei schlechten Lichtverhältnissen erheblich zu erleichtern. Da sie das Schießen in der Dunkelheit oder bei Nacht ermöglichen und die Gefährlichkeit der Waffe erhöhen, sind sie nach dem Waffengesetz verboten. Ihr Besitz, Erwerb und die Verwendung in Verbindung mit Schusswaffen sind daher grundsätzlich nicht erlaubt.