Frage 322 von 576

Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

Antworten:

Falsch

Schalldämpfer

Falsch

Bajonette für Langwaffen

Richtig

für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer

Ja, gemäß dem deutschen Waffengesetz sind für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer verbotene Gegenstände. Zielscheinwerfer, die an Schusswaffen montiert werden können, dienen dazu, das Zielen bei schlechten Lichtverhältnissen erheblich zu erleichtern. Da sie das Schießen in der Dunkelheit oder bei Nacht ermöglichen und die Gefährlichkeit der Waffe erhöhen, sind sie nach dem Waffengesetz verboten. Ihr Besitz, Erwerb und die Verwendung in Verbindung mit Schusswaffen sind daher grundsätzlich nicht erlaubt.