Frage 308 von 576

Welche der hier genannten Gegenstände sind keine Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?

Antworten:

Falsch

Einläufige Waffen mit Funkenzündung (Steinschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.

Richtig

Bolzenschussgeräte für das Schlachtgewerbe.

Diese Geräte werden für das Betäuben von Tieren im Schlachtgewerbe verwendet. Sie sind speziell für diesen Zweck entwickelt und gelten daher nicht als Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes. Sie dienen der Tötung oder Betäubung, nicht dem Abschießen von Projektilen, die für den Jagd- oder Sportgebrauch gedacht sind.

Richtig

Böller.

Böller, die zur Erzeugung von Lärm bei bestimmten Anlässen verwendet werden (z. B. zu Feierlichkeiten oder Traditionen), gelten ebenfalls nicht als Schusswaffen. Sie fallen nicht unter die Definition von Schusswaffen, da sie keine Projektile verschießen, sondern nur einen Knall erzeugen.