Frage 28 von 576
Welche der genannten Rabenvogelarten zählt jagdrechtlich zum Wild?
Antworten:
Rabenkrähe
Der Kolkrabe und die Rabenkrähe sind ganzjährig geschützt und zählen nicht jagdrechtlich zum Wild.
Saatkrähe
Eichelhäher
Kolkrabe
Der Kolkrabe und die Rabenkrähe sind ganzjährig geschützt und zählen nicht jagdrechtlich zum Wild.