Frage 28 von 576

Welche der genannten Rabenvogelarten zählt jagdrechtlich zum Wild?

Antworten:

Richtig

Rabenkrähe

Der Kolkrabe und die Rabenkrähe sind ganzjährig geschützt und zählen nicht jagdrechtlich zum Wild.

Falsch

Saatkrähe

Falsch

Eichelhäher

Richtig

Kolkrabe

Der Kolkrabe und die Rabenkrähe sind ganzjährig geschützt und zählen nicht jagdrechtlich zum Wild.