Frage 409 von 576

Welche der folgenden Waffenteile unterliegen der Beschusspflicht?

Antworten:

Richtig

Einstecklauf für Zentralfeuerpatronen

Ein Einstecklauf für Zentralfeuerpatronen unterliegt der Beschusspflicht. Ein Einstecklauf ist ein Bauteil, das in den Lauf einer bestehenden Waffe eingeführt wird, um kleinere Kaliber verschießen zu können. Da es sich um einen wesentlichen, hochbelasteten Teil der Waffe handelt und für Zentralfeuerpatronen vorgesehen ist, muss dieser Einstecklauf von einem Beschussamt geprüft und mit einem Beschusszeichen versehen werden, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

Falsch

Wechselschaft

Richtig

Wechselsystem

Einstecklauf für Zentralfeuerpatronen unterliegt der Beschusspflicht. Ein Wechselsystem ist unterliegt der beschusspflicht. Da es sich um einen wesentlichen, hochbelasteten Teil der Waffe handelt und für Zentralfeuerpatronen vorgesehen ist, muss dieser Einstecklauf von einem Beschussamt geprüft und mit einem Beschusszeichen versehen werden, um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.