Frage 94 von 576

Welche Ausweispapiere muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?

Antworten:

Richtig

gültiger Jagdschein und auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis

Gültiger Jagdschein: Der Jagdschein ist der Nachweis, dass der Jagdgast zur Jagdausübung berechtigt ist. Auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis: Dies ist der schriftliche Nachweis, dass der Jagdgast die Erlaubnis des Revierinhabers hat, in dessen Revier zu jagen.

Falsch

Waffenschein

Richtig

Waffenbesitzkarte und Personalausweis

Waffenbesitzkarte: Diese Karte dokumentiert, dass der Jagdgast rechtmäßig im Besitz der von ihm geführten Schusswaffe ist. Personalausweis: Der Personalausweis dient der Identifikation und ist in der Regel bei allen amtlichen Kontrollen mitzuführen. Diese Dokumente sind notwendig, um die rechtliche Grundlage und Berechtigung für die Jagd und den Waffenbesitz nachzuweisen.

Falsch

Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang

Falsch

Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung