Welche Ausweispapiere muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?
Antworten:
gültiger Jagdschein und auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis
Gültiger Jagdschein: Der Jagdschein ist der Nachweis, dass der Jagdgast zur Jagdausübung berechtigt ist. Auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis: Dies ist der schriftliche Nachweis, dass der Jagdgast die Erlaubnis des Revierinhabers hat, in dessen Revier zu jagen.
Waffenschein
Waffenbesitzkarte und Personalausweis
Waffenbesitzkarte: Diese Karte dokumentiert, dass der Jagdgast rechtmäßig im Besitz der von ihm geführten Schusswaffe ist. Personalausweis: Der Personalausweis dient der Identifikation und ist in der Regel bei allen amtlichen Kontrollen mitzuführen. Diese Dokumente sind notwendig, um die rechtliche Grundlage und Berechtigung für die Jagd und den Waffenbesitz nachzuweisen.
Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung