Frage 503 von 576
Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?
Antworten:
Schaftmodifizierung
Änderung am Visier
Anbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Zielfernrohrmontage
Das Anbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Montage eines Zielfernrohrs darf nicht von einer Privatperson ohne entsprechende Genehmigung oder Befähigung durchgeführt werden. Solche Änderungen an einer Schusswaffe greifen in die wesentlichen Teile der Waffe ein und könnten ihre Sicherheit oder Funktion beeinträchtigen. Derartige Arbeiten müssen von einem zugelassenen Büchsenmacher oder einer anderen qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Waffe weiterhin den gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards entspricht.