Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?
Antworten:
Eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.
Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).
Eine "verbotene Waffe" ist eine Waffe, mit der der Umgang grundsätzlich verboten ist. Der Besitz, Erwerb, Handel, Transport und Gebrauch solcher Waffen ist nach dem Waffengesetz in Deutschland untersagt, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes (BKA) vor. Solche Genehmigungen werden nur in sehr seltenen Fällen und unter strengen Bedingungen erteilt, z. B. für Sammler, Museen oder Forschungszwecke. Beispiele für verbotene Waffen sind Schlagringe, Stockdegen, Totschläger und Würgehölzer (Nun-Chakus).
Eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.