Frage 407 von 576

Wann ist eine Waffe erneut zum Beschuss vorzulegen?

Antworten:

Richtig

ein neuer Lauf wurde eingebaut oder der Verschluss wurde erneuert

Eine Waffe muss erneut zum Beschuss vorgelegt werden, wenn wesentliche Änderungen an hochbelasteten Teilen vorgenommen wurden. Im Detail bedeutet das: Ein neuer Lauf wurde eingebaut: Wenn der Lauf der Waffe ausgetauscht wird, muss die Waffe erneut beschossen werden, um sicherzustellen, dass der neue Lauf den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Der Verschluss wurde erneuert: Der Verschluss ist ein kritisches Bauteil, das hohen Belastungen ausgesetzt ist. Wenn er erneuert oder repariert wird, ist ebenfalls ein erneuter Beschuss erforderlich, um die Funktionssicherheit zu gewährleisten.

Falsch

Sportgriffschalen wurden montiert

Richtig

der Lauf wurde mit Kompensatoröffnungen versehen

Wenn der Lauf verändert wird, zum Beispiel durch das Anbringen von Kompensatoröffnungen (Bohrungen, die den Rückstoß reduzieren sollen), verändert das die Struktur des Laufs. In diesem Fall muss die Waffe erneut beschossen werden, um sicherzustellen, dass die Veränderungen keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit der Waffe haben.

Falsch

das Abzugsgewicht wurde durch Einbau einer anderen Feder verringert