Frage 201 von 576
Wann darf man im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge ausnahmsweise eine Nachsuche im Nachbarjagdbezirk selbständig durchführen?
Antworten:
wenn es sich um Niederwild handelt
wenn das Wildbret zu verhitzen droht
wenn Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist
Ja, eine Nachsuche im Nachbarjagdbezirk darf im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge ausnahmsweise selbständig durchgeführt werden, wenn das Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden bewahrt werden kann.