Frage 201 von 576

Wann darf man im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge ausnahmsweise eine Nachsuche im Nachbarjagdbezirk selbständig durchführen?

Antworten:

Falsch

wenn es sich um Niederwild handelt

Falsch

wenn das Wildbret zu verhitzen droht

Richtig

wenn Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist

Ja, eine Nachsuche im Nachbarjagdbezirk darf im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge ausnahmsweise selbständig durchgeführt werden, wenn das Wild nur so vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden bewahrt werden kann.