Frage 79 von 576

Sie einigen sich mit dem Eigentümer eines Eigenjagdreviers durch Handschlag über die Verpachtung seines Niederwildreviers für die nächsten 9 Jagdjahre. Ist ein wirksamer Jagdpachtvertrag zustande gekommen?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Richtig, ein wirksamer Jagdpachtvertrag ist in diesem Fall nicht zustande gekommen. In Deutschland ist für die Verpachtung von Jagdrechten die Schriftform erforderlich. Das bedeutet, dass ein Jagdpachtvertrag schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden muss, um rechtsgültig zu sein. Ein Handschlag oder eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus, um einen rechtsverbindlichen Vertrag zu schaffen. Daher ist die mündliche Einigung über die Verpachtung eines Niederwildreviers für die nächsten 9 Jagdjahre nicht rechtswirksam. Es ist erforderlich, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, der die Bedingungen der Pacht regelt und von beiden Parteien unterschrieben wird.