Frage 213 von 576

Nach Ablauf welcher Frist dürfen Fasane wieder bejagt werden, wenn innerhalb dieses Jagdbezirks zuvor Fasane ausgesetzt wurden?

Antworten:

Falsch

1 Woche

Falsch

4 Wochen

Richtig

6 Monate

Fasane dürfen nach Ablauf von 6 Monaten wieder bejagt werden, nachdem sie in einem Jagdbezirk ausgesetzt wurden. Diese Frist soll sicherstellen, dass die ausgesetzten Tiere sich an die Umgebung gewöhnen und eine natürliche Scheu entwickeln können, bevor die Jagd auf sie wieder erlaubt wird. Sie dient dem Tierschutz und der Weidgerechtigkeit.

Falsch

9 Monate