Frage 411 von 576
Eine Feuerwaffe wird aus einem der nebenstehenden Länder eingeführt. Bei welchem Land muss die Feuerwaffe einem Beschussamt der C.I.P. (Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen und Munition) vorgelegt werden?
Antworten:
USA
Wenn eine Feuerwaffe aus den USA in ein C.I.P.-Mitgliedsland, wie Deutschland, eingeführt wird, muss die Waffe einem Beschussamt der C.I.P. zur Prüfung und zum amtlichen Beschuss vorgelegt werden. Die USA sind kein Mitglied der CIP (Commission Internationale Permanente), was bedeutet, dass Beschusszeichen aus den USA in C.I.P.-Mitgliedsländern wie Deutschland nicht anerkannt werden. Daher muss die Waffe den gesetzlichen Vorschriften entsprechend in einem C.I.P.-Mitgliedsland, wie Deutschland, neu beschossen werden, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu bestätigen.
Ungarn
Chile