Frage 299 von 576
Ein Jäger fährt außerhalb seines Jagdbezirks auf der Straße ein Stück Rehwild an, welches lebend im Straßengraben liegen bleibt. Mit seiner Flinte gibt er dem Reh einen Fangschuss. Der Jäger …
Antworten:
begeht eine Straftat (Jagdwilderei)
begeht eine Ordnungswidrigkeit (zur Jagd ausgerüstet im fremden Revier)
begeht eine Ordnungswidrigkeit (Schuss mit Flinte auf Schalenwild)
handelt legal
Wenn ein Jäger ein Stück Wild bei einem Unfall außerhalb seines Jagdbezirks anfährt und das Wild noch lebt, darf er dem Tier aus Tierschutzgründen einen Fangschuss geben, um das Tier von seinem Leiden zu erlösen. In solchen Fällen greift der Tierschutzgedanke, und es wird als rechtmäßig angesehen, das Tier zu erlösen, auch wenn dies außerhalb des eigenen Reviers geschieht.