Frage 299 von 576

Ein Jäger fährt außerhalb seines Jagdbezirks auf der Straße ein Stück Rehwild an, welches lebend im Straßengraben liegen bleibt. Mit seiner Flinte gibt er dem Reh einen Fangschuss. Der Jäger …

Antworten:

Falsch

begeht eine Straftat (Jagdwilderei)

Falsch

begeht eine Ordnungswidrigkeit (zur Jagd ausgerüstet im fremden Revier)

Falsch

begeht eine Ordnungswidrigkeit (Schuss mit Flinte auf Schalenwild)

Richtig

handelt legal

Wenn ein Jäger ein Stück Wild bei einem Unfall außerhalb seines Jagdbezirks anfährt und das Wild noch lebt, darf er dem Tier aus Tierschutzgründen einen Fangschuss geben, um das Tier von seinem Leiden zu erlösen. In solchen Fällen greift der Tierschutzgedanke, und es wird als rechtmäßig angesehen, das Tier zu erlösen, auch wenn dies außerhalb des eigenen Reviers geschieht.