Frage 397 von 576

Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen auf Schießstätten schießen?

Antworten:

Falsch

Ja, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt.

Richtig

Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.

Du darfst mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen grundsätzlich nicht auf Schießstätten schießen, da alle Feuerwaffen, die nach dem 01.01.1891 hergestellt wurden, ein amtliches Beschusszeichen tragen müssen.

Falsch

Ja, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.