Frage 490 von 576
Dürfen Sie auf einer Schießstätte Ihre Sportwaffe einem Vereinskameraden, der keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, in Ihrem Beisein zur Ansicht übergeben?
Antworten:
Ja.
Ja, auf einer Schießstätte dürfen Sie Ihre Sportwaffe einem Vereinskameraden, der keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, in Ihrem Beisein zur Ansicht übergeben. Dies ist erlaubt, solange die Waffe nicht zur eigenständigen Nutzung überlassen wird und die Aufsicht über die Waffe in Ihren Händen bleibt. Wichtig ist, dass der Umgang mit der Waffe nur unter den strengen Auflagen des Schießstandes und des Aufsichtsführenden erfolgt, und dass keine dauerhafte Überlassung der Waffe stattfindet.
Dies ist nur zum Probeschießen erlaubt.
Nur wenn der Stand für dieses Kaliber zugelassen ist.