Frage 354 von 576
Die Doppelflinte ist im Sinne der waffenrechtlichen Vorschriften eine....
Antworten:
Einzelladerwaffe.
Ja, eine Doppelflinte zählt im Sinne des Waffengesetzes zu den Einzelladerwaffen. Obwohl die Doppelflinte zwei Läufe hat, handelt es sich um eine Einzelladerwaffe, weil jeder Lauf einzeln manuell geladen werden muss. Nach dem Abfeuern der Schüsse muss die Waffe wieder geöffnet und die Patronen manuell nachgeladen werden, bevor weitere Schüsse abgegeben werden können.
Repetierwaffe.
halbautomatische Waffe.