Frage 354 von 576

Die Doppelflinte ist im Sinne der waffenrechtlichen Vorschriften eine....

Antworten:

Richtig

Einzelladerwaffe.

Ja, eine Doppelflinte zählt im Sinne des Waffengesetzes zu den Einzelladerwaffen. Obwohl die Doppelflinte zwei Läufe hat, handelt es sich um eine Einzelladerwaffe, weil jeder Lauf einzeln manuell geladen werden muss. Nach dem Abfeuern der Schüsse muss die Waffe wieder geöffnet und die Patronen manuell nachgeladen werden, bevor weitere Schüsse abgegeben werden können.

Falsch

Repetierwaffe.

Falsch

halbautomatische Waffe.