Frage 131 von 576
Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder - möglichkeiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?
Antworten:
Drück- oder Treibjagd
Drückjagd und Treibjagd auf Schwarzwild sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig, sofern sie im Rahmen der jagdrechtlichen Bestimmungen, wie etwa der festgelegten Jagdzeiten und Schonzeiten, durchgeführt werden. Diese Jagdarten gelten als effektive Maßnahmen zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes, insbesondere angesichts der zunehmenden Ausbreitung und der damit verbundenen Herausforderungen. Wichtig ist, dass die Drück- und Treibjagden waidgerecht und unter Beachtung der Sicherheit und Tierschutzvorgaben durchgeführt werden.
Anlage von Saufängen
Verwendung von Posten (grobe Schrote) bei der Treibjagd
Verwendung von Nachtzielgeräten mit elektronischer Verstärkung