Frage 133 von 576
Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf…
Antworten:
an Gesellschaftsjagden teilnehmen
an einem Gemeinschaftsansitz teilnehmen
Die Teilnahme ist erlaubt, da es sich nicht um ene Gesellschaftsjagd handelt.
an einer Treibjagd mit insgesamt drei Jägern und einem Treiber teilnehmen
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen.
allein auf Ansitz gehen