Frage 133 von 576

Der Inhaber eines Jugendjagdscheines darf…

Antworten:

Falsch

an Gesellschaftsjagden teilnehmen

Richtig

an einem Gemeinschaftsansitz teilnehmen

Die Teilnahme ist erlaubt, da es sich nicht um ene Gesellschaftsjagd handelt.

Richtig

an einer Treibjagd mit insgesamt drei Jägern und einem Treiber teilnehmen

Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Personen, die einen Jugendjagdschein besitzen, dürfen nur unter Aufsicht eines jagdausübungsberechtigten Jägers und nicht eigenständig jagen.

Falsch

allein auf Ansitz gehen