Frage 528 von 576

Der Eigentümer eines in Ihrem Jagdrevier gelegenen Einödhofes bittet Sie, seinen an der Kette liegenden Hofhund zu erschießen, da er sein dauerndes Bellen nicht mehr ertragen könne. Was tun Sie?

Antworten:

Falsch

Sie erschießen den Hund im Hof des Eigentümers

Falsch

Sie nehmen den Hund mit ins Revier und erschießen ihn dort mit Ihrer Jagdwaffe

Richtig

Sie weisen das Ansinnen zurück

In einem solchen Fall müssen Sie das Ansinnen zurückweisen. Das Erschießen eines gesunden Hundes, nur weil dessen Bellen als störend empfunden wird, wäre ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, da kein vernünftiger Grund vorliegt, das Tier zu töten. Ein derartiger Wunsch des Eigentümers verstößt sowohl gegen die Grundsätze des Tierschutzes als auch gegen weidgerechtes Verhalten. Stattdessen sollte der Hundebesitzer auf andere, tierschutzgerechte Lösungen hingewiesen werden, beispielsweise professionelle Hundetrainer oder tierärztliche Beratung.