Frage 471 von 576

Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:

Antworten:

Falsch

Nur im Wettkampf.

Falsch

Nur bei Gefahr im Verzug.

Richtig

Immer.

Auf einem Schießstand ist es wichtig, den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson immer Folge zu leisten. Diese Anordnungen dienen der Sicherheit aller Beteiligten und helfen, Unfälle zu vermeiden.