Frage 471 von 576
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
Antworten:
Nur im Wettkampf.
Nur bei Gefahr im Verzug.
Immer.
Auf einem Schießstand ist es wichtig, den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson immer Folge zu leisten. Diese Anordnungen dienen der Sicherheit aller Beteiligten und helfen, Unfälle zu vermeiden.