Frage 480 von 576

Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?

Antworten:

Falsch

Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.

Richtig

Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.

Einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, darf eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Regel nur zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen werden, und zwar unter der Aufsicht einer verantwortlichen Person. Dies geschieht häufig unter den Bedingungen der jeweiligen Schießstätte und den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Es ist wichtig, dass alle Sicherheits- und Aufsichtsvorschriften eingehalten werden.

Falsch

Nein, unter keinen Umständen.