Frage 482 von 576
Darf eine kombinierte Langwaffe (z.B. Drilling) zum sportlichen Schießen benutzt werden?
Antworten:
Ja, wenn es Sportordnung und Schießstandzulassung erlauben.
Eine kombinierte Langwaffe, wie ein Drilling, darf zum sportlichen Schießen verwendet werden, sofern dies durch die jeweilige Sportordnung und die Schießstandzulassung erlaubt ist. Es ist wichtig, sich an die spezifischen Regeln der jeweiligen Disziplin und des Schießstandes zu halten.
Nein, kombinierte Waffen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.
Ohne jede Einschränkung.