Frage 468 von 576

Darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe (.38 S&W Special) schießen?

Antworten:

Falsch

Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt.

Falsch

Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.

Richtig

Nein.

Ein 14-jähriger darf nicht mit einer Waffe im Kaliber .38 S&W Special auf dem Schießstand schießen, selbst mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten. Gemäß dem deutschen Waffengesetz dürfen Jugendliche ab 14 Jahren auf dem Schießstand zwar mit bestimmten Schusswaffen schießen, allerdings ist dies auf kleinere Kaliber (z. B. Kleinkaliber-Gewehre) beschränkt. Das Kaliber .38 S&W Special fällt nicht in diese Kategorie und darf daher von Minderjährigen nicht verwendet werden.