Frage 543 von 576
Darf der Jagdausübungsberechtigte nach der Bundeswildschutzverordnung eine in der Jagdzeit erlegte Waldschnepfe an einen Wildbrethändler verkaufen?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, der Jagdausübungsberechtigte darf eine in der Jagdzeit erlegte Waldschnepfe nicht an einen Wildbrethändler verkaufen.