Frage 543 von 576

Darf der Jagdausübungsberechtigte nach der Bundeswildschutzverordnung eine in der Jagdzeit erlegte Waldschnepfe an einen Wildbrethändler verkaufen?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, der Jagdausübungsberechtigte darf eine in der Jagdzeit erlegte Waldschnepfe nicht an einen Wildbrethändler verkaufen.