Frage 135 von 576

Darf bei einer Gesellschaftsjagd entlang einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße abgestellt werden?

Antworten:

Falsch

Ja, wenn nur mit Schrot geschossen wird

Richtig

Ja, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Sicherheit gewährleistet ist

das Abstellen von Schützen entlang einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße ist bei einer Gesellschaftsjagd zulässig, wenn die Sicherheit nach den Umständen des Einzelfalls gewährleistet ist. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Es muss sichergestellt werden, dass kein Schuss in Richtung der Straße oder des Verkehrs abgegeben wird. Die Sichtverhältnisse und die Position der Schützen müssen so gewählt werden, dass eine Gefährdung von Personen und Fahrzeugen ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls sollten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, wie z. B. die Absicherung durch Jagdaufseher oder die Sperrung eines Abschnitts der Straße in Absprache mit der zuständigen Behörde. Die Sicherheit hat bei der Jagd oberste Priorität, und eine sorgfältige Planung und Umsetzung sind notwendig, wenn in der Nähe öffentlicher Verkehrswege gejagt wird.

Falsch

Nein