Frage 416 von 576

Braucht ein Volljähriger für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechtigung?

Antworten:

Falsch

Ja, in jedem Fall.

Falsch

Ja, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.

Richtig

Nein, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.

Ein Volljähriger benötigt keine Erwerbsberechtigung für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen, sofern diese mit dem „F im Fünfeck“ gekennzeichnet sind. Das „F im Fünfeck“-Kennzeichen bedeutet, dass die Waffe die gesetzliche Vorgabe von maximal 7,5 Joule Mündungsenergie nicht überschreitet und somit als freie Waffe gilt. Solche Waffen können von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden, ohne dass eine spezielle Erwerbsberechtigung (wie eine Waffenbesitzkarte) erforderlich ist.