Frage 466 von 576
Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe 6 mm Flobert eine behördliche Erlaubnis?
Antworten:
Nein.
Ja, außerhalb von Schießstätten.
Zum Schießen mit einer Waffe im Kaliber 6 mm Flobert außerhalb von zugelassenen Schießstätten benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Das Waffengesetz regelt, dass das Schießen mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen außerhalb von Schießstätten nur mit einer entsprechenden Erlaubnis zulässig ist.
Nicht auf dafür zugelassenen Schießstätten.
Auf dafür zugelassenen Schießstätten benötigen Sie keine zusätzliche behördliche Erlaubnis zum Schießen, solange die Waffe ordnungsgemäß registriert ist und die Schießstätte den gesetzlichen Anforderungen entspricht.