Frage 421 von 576
Benötigen Sie zum Führen einer Druckluftpistole (mit Kennzeichnung „F im Fünfeck“) im Gürtelholster einen Waffenschein?
Antworten:
Ja.
Zum Führen einer Druckluftpistole mit der Kennzeichnung „F im Fünfeck“ im Gürtelholster wird ein Waffenschein benötigt. Das Führen einer Waffe bedeutet, sie außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitztums oder der eigenen Geschäftsräume bei sich zu tragen. Auch wenn Druckluftwaffen mit dem „F im Fünfeck“ als freie Waffen gelten und ab 18 Jahren erworben werden dürfen, erfordert das Führen solcher Waffen im öffentlichen Raum trotzdem einen Waffenschein, da sie als Schusswaffen gelten.
Nein.
Nur, wenn ich noch nicht volljährig bin.