Frage 126 von 576
Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?
Antworten:
Birkwild
Gänse
Das Nachtjagdverbot gilt für viele heimische Wildarten, um das Wild vor unnötiger Beunruhigung und Beeinträchtigung des natürlichen Verhaltens zu schützen. Ausnahmen gibt es in der Regel nur für bestimmte Wildarten, wie Schwarzwild (Wildschweine).
Wildenten
Das Nachtjagdverbot gilt für viele heimische Wildarten, um das Wild vor unnötiger Beunruhigung und Beeinträchtigung des natürlichen Verhaltens zu schützen. Ausnahmen gibt es in der Regel nur für bestimmte Wildarten, wie Schwarzwild (Wildschweine).
Waldschnepfen
Möwen
Schwarzwild