Frage 126 von 576

Auf welche der nachgenannten Wildarten ist die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit grundsätzlich verboten?

Antworten:

Falsch

Birkwild

Richtig

Gänse

Das Nachtjagdverbot gilt für viele heimische Wildarten, um das Wild vor unnötiger Beunruhigung und Beeinträchtigung des natürlichen Verhaltens zu schützen. Ausnahmen gibt es in der Regel nur für bestimmte Wildarten, wie Schwarzwild (Wildschweine).

Richtig

Wildenten

Das Nachtjagdverbot gilt für viele heimische Wildarten, um das Wild vor unnötiger Beunruhigung und Beeinträchtigung des natürlichen Verhaltens zu schützen. Ausnahmen gibt es in der Regel nur für bestimmte Wildarten, wie Schwarzwild (Wildschweine).

Falsch

Waldschnepfen

Falsch

Möwen

Falsch

Schwarzwild