Frage 238 von 576
An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?
Antworten:
an Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde
Die Jagd darf nicht an Orten ausgeübt werden, an denen: Die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört würde. Das Leben von Menschen gefährdet würde. Dies schließt Bereiche wie bewohnte Gebiete, öffentliche Straßen, Plätze, Bahnstrecken oder Orte in der Nähe von Schulen und Erholungsgebieten ein. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Vermeidung von Unfällen während der Jagd.
in Landschafts- und Wasserschutzgebieten
in Wildschutzgebieten und Nationalparks