Frage 238 von 576

An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Antworten:

Richtig

an Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde

Die Jagd darf nicht an Orten ausgeübt werden, an denen: Die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört würde. Das Leben von Menschen gefährdet würde. Dies schließt Bereiche wie bewohnte Gebiete, öffentliche Straßen, Plätze, Bahnstrecken oder Orte in der Nähe von Schulen und Erholungsgebieten ein. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit und der Vermeidung von Unfällen während der Jagd.

Falsch

in Landschafts- und Wasserschutzgebieten

Falsch

in Wildschutzgebieten und Nationalparks