Frage 169 von 576
Am 1. Februar entdeckt der Revierinhaber bei einem Pirschgang eine verendete Ricke und ein verendetes Rehkitz. Was ist in die Streckenliste einzutragen?
Antworten:
Beide Stücke
Der Revierinhaber muss beide Stücke – die verendete Ricke und das verendete Rehkitz – in die Streckenliste eintragen. Auch wenn das Wild nicht erlegt wurde, sondern verendet aufgefunden wurde, ist es wichtig, dies in der Streckenliste zu dokumentieren. Dies hilft bei der Überwachung des Wildbestands und bei der Auswertung des Gesamtwildvorkommens im Revier.
Nur die Ricke
nur das Kitz
keines der beiden Stücke