Frage 169 von 576

Am 1. Februar entdeckt der Revierinhaber bei einem Pirschgang eine verendete Ricke und ein verendetes Rehkitz. Was ist in die Streckenliste einzutragen?

Antworten:

Richtig

Beide Stücke

Der Revierinhaber muss beide Stücke – die verendete Ricke und das verendete Rehkitz – in die Streckenliste eintragen. Auch wenn das Wild nicht erlegt wurde, sondern verendet aufgefunden wurde, ist es wichtig, dies in der Streckenliste zu dokumentieren. Dies hilft bei der Überwachung des Wildbestands und bei der Auswertung des Gesamtwildvorkommens im Revier.

Falsch

Nur die Ricke

Falsch

nur das Kitz

Falsch

keines der beiden Stücke